Der 81-jährige Rentner erschoss seine Mieterin aufgrund einer WasserrechnungDer 81-jährige Rentner erschoss seine Mieterin aufgrund einer Wasserrechnung
Der 81-jährige Rentner erschoss seine Mieterin aufgrund einer Wasserrechnung
Der 81-jährige Rentner erschoss seine Mieterin aufgrund einer Wasserrechnung

Ein 81-jähriger Rentner erschoss seine Mieterin und ihren Lebensgefährten wegen einem Streit um die Wasserrechnung. Der 81-jährige wurde nun in die Psychiatrie eingewiesen.

Vor dem Landgericht Saarbrücken gestand ein Rentner, im Sommer seine Mieterin und deren Lebensgefährten getötet zu haben. Der 81 Jahre alte Vermieter erschoss die 49-Jährige und den 35-Jährigen im Streit um eine Wasserrechnung. Die neun und zehn Jahre alten Kinder der Mieterin mussten mit ansehen, wir ihre Mutter mit einer Schrotflinte erschossen wurde.

Der vorsitzende Richter ist der Meinung, dass der Rentner, wegen einer wahnhaften Störung, in einer ähnlichen Situation wohlmöglich ähnlich reagieren würde und deshalb „aus dem Verkehr“ gezogen werden müsse. Der 81-Jährige war der Meinung, dass der 35-jährige Lebensgefährte der Mieterin vorhatte ihn zu vergiften. Daher plädierte der Anwalt des Rentners auf Notwehr und Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Geschehens.

Der Anwalt des Rentners wies demnach auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofes hin, bei dem sich ein ähnlicher Fall abspielte. Der damalige Angeklagte wurde jedoch aufgrund seines hohen Alters freigesprochen, da keine Rückfallgefahr bestand.  Letztendlich wurde der 81-jährige Rentner in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Von PH