Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof wurde der einschlägig vorbestrafte Sexualtäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen – nur wenige Monate später missbraucht er das nächste Mädchen.
Der 51-jährige kam aus der Sicherungsverwahrung frei, weil die deutschen Gesetze Änderungen wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs umsetzen mussten. Die Sicherungsverwahrung nach der regulären Haftzeit, war im vorliegenden Umfang nicht mit den Menschenrechten vereinbar, so urteilte der Europäische Gerichtshofs.
Der Sexualstraftäter lockte das 7 Jahre alte Mädchen in eine Tiefgarage und missbrauchte es dort. Leider konnte das Mädchen den Täter nicht genau beschreiben, dadurch dauerte die Tätersuche länger. Erst die DNA-Spuren lieferten den Hinweis auf den Täter. Der 51-jährige wurde umgehend festgenommen und wird heute noch dem Haftrichter vorgeführt werden.