Der elektronische Gehaltsnachweis „ELENA“ war von Anfang an in der Kritik, insbesondere die Datenschützer kritisierten Sammlung von unzähligen Daten. Eigentlich war das System dazu gedacht, zahlreiche Papierdokumente überflüssig zu machen und den Ablauf bei Behören zu vereinfachen.
Seit Januar mussten Arbeitgeber die monatlichen Gehaltsabrechnungen der Angestellten an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Die Übertrag musste verschlüsselt erfolgen. Mitsamt der Gehaltsabrechnung mussten auch zahlreiche persönliche Daten mitgeteilt werden, darunter Name und Anschrift, Versicherungsnummer sowie Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte.
Zahlreiche Datenschützer kritisierten ELENA, da die Menge der gesammelten Daten im keinen Verhältnis zu möglichen Vorteilen steht. Auch das Wirtschaftsministerium warnte vor einer unverhältnismäßigen Belastung mittelständischer Unternehmen beim ELENA-System.
Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und soziales verkündet, dass das ELENA-Verfahren schnellstmöglich eingestellt wird. Im Zuge dessen werden dann auch die Arbeitgeber von ihren elektronischen Meldepflichten entlastet. Die ELENA-Struktur soll aber nicht ungenutzt bleiben und könnte für ein „ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung“ verwendet werden, so das Arbeitsministerium.