Seit dem 1. September gilt in Hamburg ein Alkoholverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat dieses Verbot für alle öffentlichen Verkehrsmittel gefordert und Hamburg ist die erste Stadt, bei der es in Kraft tritt. Die Maßnahme soll für andere Städte mit gutem Beispiel voran gehen und bei Erfolg zukünftig auch in anderen Gebieten eingesetzt werden.
Drei von zehn Gewaltdelikten werden unter Alkoholeinfluss begangen. Um das Verbot langsam einzuführen, werden die Gäste in den ersten vier Wochen nur freundlich ermahnt, wenn sie beim Verzehr von Alkohol oder in Besitz von geöffneten alkoholischen Getränken in den öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt werden. Ab dem 1. Oktober wird jeder Verstoß jedoch mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft.
Das Alkoholverbot für den Nahverkehr ist stark umstritten. Viele sehen es nicht ein, ihr Feierabendbier nicht auf dem Nachhauseweg genießen zu dürfen. Das wirkliche Problem seien diejenigen, die bereits stark betrunken in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen. Zusätzlich wird auch die Überwachung der neuen Regelung nicht allzu leicht umzusetzen sein. Die Mitarbeiter des HVV können nicht die Taschen der Fahrgäste nach Alkohol durchsuchen. Gäste, die den Alkohol in Softgetränkeflaschen umfüllen, sollten sich jedoch nicht allzu sicher fühlen.