Warum Apotheken ihre Lichtwerbung überprüfen und ggf. erneuern sollten
Eine Apotheke muss schon von Weitem vom Kunden erkennbar sein, denn oft geht es um die Gesundheit des Klienten. Der Deutsche Apothekerverband stellt dafür seinen Mitgliedern das Erkennungszeichen schlechthin für öffentliche Apotheken in Deutschland zur Nutzung bereit: Das rote gotische A mit weissem Arzneikelch und Schlange. Mitglieder des DAV sind die 17 Landesapothekerverbände -bzw. vereine in den Regionen. In diesen Regionalorganisationen können nur Leiter einer öffentlichen Apotheke Mitglied werden. Wer ein Rezept einlösen will oder ein Präparat aus dem Bereich der Selbstmedikation benötigt, braucht nur das rote A zu finden.
Was viele Apotheker und Apothekerinnen bzw. die Betreiber deutscher Apotheken nicht wissen: Seit 1972 ist das Apotheken-A beim Deutschen Patentamt in München als Marke des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) eingetragen und deshalb – inzwischen auch europaweit – juristisch besonders geschützt. Auch die Nutzung und Darstellung des Apotheken-A unterliegt strengen Vorschriften. So sind Form, Farbe, Abstand zu Namenszügen und die Verwendung innerhalb eines anderen Logos genau festgelegt. Das rote A darf zum Beispiel nicht Bestandteit eines Schriftzuges oder eines Werbespruchs sein!
Die zulässigen und tolerierten Darstellungen sind in der Apotheken-A-Fibel.PDF zusammengefasst.
Besonders in der dunklen Jahreshälfte verwenden Apotheken beleuchtete Symbole und Logos, die zum Teil schon mehrere Jahrzehnte im Einsatz sind aber nicht mehr modernen Bauweisen und Lichttechniken entsprechen. Das neue LED-Leuchtschild „Apotheken-A“ wurde von der Medienvertretung Hamburg, in enger Abstimmung und satzungskonformer Nutzungsgenehmigung durch den DAV, entwickelt und produziert. Neue LED Technik sorgt nicht nur für eine optimale Ausleuchtung sondern stellt hohe Qualitätsansprüche an Sicherheit, geringen Stromverbrauch und lange Nutzungsdauer.
Notdienst Apotheken
Apotheken in Deutschland, die Notdienst anbieten, können das „A“ mit dem leuchtenden Zusatzschriftzug „NOTDIENST“ erwerben. Dieser Schriftzug kann dann während der Notdienst-Zeiten zugeschaltet / eingeschaltet werden. Eine Blinkfunktion erweckt noch mehr Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit bei den Kunden. Für DRIVE-IN-Apotheken ist auch ein Schriftzug „DRIVE IN“ erhältlich.