Die Sicherheit auf Kinderspielplätzen muss immer gewahrt bleiben. Die Pandemie der letzten Jahre hat unseren Kindern viel abverlangt und Einschränkungen gekostet. Kinder und ihre Eltern müssen darauf vertrauen können, auf Spielplätzen keinem unkalkulierbaren Risiko und keiner unkalkulierbaren Gefahr ausgesetzt zu sein. Dennoch weisen viele Spielplätze teils erhebliche Sicherheitsmängel auf. Gründe hierfür sind die teilweise starke Belastung, mutwillige Zerstörung und Beschädigung sowie die Witterungsangriffe. Die Spielplatzbetreiber wie Städte, Gemeinden sowie karitative und sonstige Einrichtungen unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und müssen normierte Spielanlagen und Spielgeräte einsetzen, diese pflegen, unterhalten und regelmäßig prüfen lassen und dokumentieren. Nach Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie für die technische Sicherheit der Anlage mit allen Einrichtungen verantwortlich, siehe BGB § 823 Abs. 1 „Schadensersatzpflicht“.
In der Normvorschrift DIN EN 1176 sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt und unterliegen einmal jährlich einer Hauptinspektion.
Hierfür hält die GHG Hamburg entsprechende Prüfkörpersätze vor.
Neubauabnahme nach DIN EN 1176 Teil 7.
Freiräume und Fallschutzmaßnahmen.
Prüfung auf Finger- und Kopffangstellen.
Spielplatzprüfung und Spielplatz-Hauptprüfungen gemäß DIN EN 1176 Teil 7 und SPEC 79161 durch nach DIN SPEC 79161 zertifizierte Prüfer.
Operative Spielplatzprüfungen gemäß DIN EN 1176 Teil 7.
Regelmäßige Sichtprüfungen im Rahmen von Dauerverträgen.
Fallschutzausbesserung / -erneuerung.
Reparaturen von Spielgeräten.
Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zur Überprüfung bietet die GHG Hamburg zusätzliche Spielgerätewartung, Spielplatzreparaturen und Spielplatzkontrolle. Spielplatzprüfungen und -Reparaturen in ganz Norddeutschland. Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.