Wetterbedingte Unfälle mit Fahrzeugen häufen sich im Winter nach plötzlichem Neuschnee oder überfrierender Nässe. Bei einem Glatteisunfall ist der Wetternachweis entscheidend, um ggf. zu beweisen, dass schlechte Wetterbedingungen (z.B. Neuschnee, überfrierende Nässe, Glatteis) vorlagen, was die Geschwindigkeit beeinflusst und zu Haftungsfragen führen kann und sogar zu Bußgeldern bis zu 145,-€ bei nicht angepasster Geschwindigkeit führen kann, wobei oft ein Kfz-Sachverständiger mit der Beweissicherung unter Zuhilfenahme des Deutschen Wetterdienst (DWD) für den Beweis herangezogen wird. Der Schadenschnelldienst hilft Ihnen dabei. Der Fahrer muss seine Geschwindigkeit anpassen, um innerhalb der Sichtweite sein Fahrzeug anhalten zu können. Die Beweislast liegt oft beim Geschädigten, der schlechte Straßenverhältnisse nachweisen muss, auch wenn Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht haben. Vielmals ist aber die Wetterlage unumstritten. Bei Schäden am Fahrzeug aber ist ein Kfz-Gutachter wichtig und notwendig, um den tatsächlichen Schäden festzustellen und zu beziffern. Dabei muss sich der Geschädigte aber nicht mit dem Vorschlag der gegnerischen Versicherung zufrieden geben und kann den Kfz-Sachverständigen selbst frei wählen.
Egal, ob Sie schuldlos oder mit einer Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind: Sie haben die freie Auswahl des Gutachters! Sie sind nicht verpflichtet, einen durch die gegnerische Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen – den Gutachtervorschlag der gegnerischen Versicherung dürfen Sie ablehnen! GUTACHTEN SCHNELLDIENST vermittelt Ihnen schnell, unkompliziert und kostenlos qualifizierte Kfz-Sachverständige in Ihrer Nähe, soweit verfügbar. Unabhängig davon bleibt es Ihnen natürlich frei überlassen, selbst einen Kfz-Sachverständigen zu suchen und zu beauftragen.
Das von Kfz Gutachtern erstellte Schadensgutachten stellt die Grundlage der Schadenregulierung dar und beinhaltet Angaben zur Reparaturwürdigkeit Ihres beschädigten Fahrzeuges und dient außerdem als Beweissicherung.
