Von diesem Jahr an sollen Hartz-IV-Bezieher kein Geld mehr für den Kauf eines Weihnachtsbaumes bekommen. Das Geld für den Kauf eines Weihnachtsbaumes ist bei der letzten Hartz-Reform rückwirkend zum 1. Januar 2011 aus den Regelsätzen gestrichen worden. Martin Behrsing, Sprecher vom Erwerbslosen Forum Deutschland, beklagte am Donnerstag in Bonn, dass sie nicht zum erforderlichen Grundbedarf gehöre.
Bis zum Jahre 2010 gehörte der Weihnachtsbaum zu den Positionen „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ der Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Diese Position wurde 2011 aus dem Leistungskatalog entfernt. Behring kommentiert diesen Umstand wie folgt: „Mit Mehrheit von CDU, FDP und SPD wurde der Weihnachtsbaum und damit letztendlich auch das Weihnachtsfest endgültig gestrichen, weil es nicht zum erforderlichen Grundbedarf von Menschen in Armut gehört“.
Dass Ursula von der Leyen (Sozialministerin) als vorrangiges Ziel ihrer Politik die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nannte, bezeichnete Martin Behrsing als Heuchlerei.