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Nässe und Dunkelheit ist eine gefährliche Kombination und verursacht Jahr für Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle. Doch wie verhalte ich mich nach einem Unfall? Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich und kommt unverhofft. In der Regel reagieren Beteiligte erst mal geschockt. Verkehrsunfälle mit Verletzten müssen immer polizeilich aufgenommen werden. Rufen Sie auch die Polizei zu Hilfe, wenn Sie scheinbar nur leicht verletzt sind oder Beteiligte verwirrt erscheinen. Egal, ob Sie schuldlos oder mit einer Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind: Sie haben immer die freie Auswahl des Gutachters! Sie sind nicht verpflichtet, einen durch die gegnerische Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen, den empfohlenen Gutachter der Versicherung dürfen Sie ablehnen! Der GUTACHTEN SCHNELLDIENST vermittelt Ihnen schnell, unkompliziert und kostenlos einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe (soweit verfügbar). Unabhängig davon bleibt es Ihnen natürlich frei überlassen, selbst einen Kfz-Sachverständigen ⁣ zu suchen und zu beauftragen.

Wer bezahlt das Kfz.-Gutachten?

Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden, der Ihnen entstanden ist, wenn Sie die/der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Der Schaden wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung übermittelt. Auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Ein Gutachten berücksichtigt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag alle Schäden, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Neben dem direktem Schaden am Fahrzeug sind Sie natürlich auch ggf. für den Ersatzwagen, weitere Aufwendungen und den Wertverlust zu entschädigen.

Kfz-Sachverständige helfen

KFZ Sachverständige finden Sie im Gutachterverzeichnis. Die Auffindbarkeit ist sehr einfach, die Sortierung erfolgt nach Postleitzahl.

Warum Sie als Gutachter und Sachverständiger im Gutachterverzeichnis präsent sein sollten…

Ein Eintrag im Gutachterverzeichnis schafft Vertrauen und bringt Ihrer Website wertvolle Backlinks. Sie werden also nicht nur schneller und öfter gefunden, sondern Ihre Homepage steigt in den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Ein Grundeintrag im Gutachterverzeichnis enthält bereits alle Informationen, die ein potentieller Interessent benötigt: Name und Beschreibung Ihres Unternehmens, Kontaktdaten, Standort und wichtige Stichworte zu Ihrer Tätigkeit sowie Links zu Ihrer Website.
Der Grundeintrag wird einmalig berechnet und bleibt unbefristet bestehen. Sie erhalten keine Folgerechnungen und brauchen keine Provisionen bei Auftragserteilungen bezahlen. 

Foto: geralt auf pixabay.com

Von AS