Nach den neusten Erkenntnissen und Analysen der Staatsanwaltschaft, war die Durchführung der Loveparade am 24. Juli 2010 anscheinend formal rechtswidrig und hätte so nicht stattfinden dürfen.
Die Tragödie der Loveparade in Duisburg hat 21 Menschen das Leben gekostet, außerdem wurden mehr als 500 verletzt – teilweise schwer!
Der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg weist auf die Rechtswidrigkeit der Veranstaltung hin, das ergeben Recherchen der „Rheinischen Post“.
Die Darstellung der Stadt Duisburg, dass das Handeln bzgl. der Loveparade und deren Genehmigung fehlerfrei war, wäre unter diesen Aspekten nun nicht mehr stimmig. Auch gegen andere Beteiligten werde ermittelt. Insbesondere wird das Verhalten des leitenden Polizeidirektors, des Veranstalters sowie 2er Mitarbeiter der städtischen Ämter untersucht.