Die gesetzliche Krankenversicherung bietet vielen Arbeitnehmern, aber auch anderen freiwillig Versicherten wie Selbständigen und Freiberuflern eine sichere Grundversorgung. Dadurch erhalten diese Personen die Sicherheit, dass die grundsätzliche ärztliche Versorgung bezahlt wird. Dabei müssen die Versicherten die Rechnungen nicht wie in der privaten Krankenversicherung üblich zunächst selbst bezahlen, sondern die Abrechnung zwischen der Krankenversicherung und dem Arzt oder Krankenhaus erfolgt direkt über die Versicherungskarte. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass insbesondere Familien mit Kindern von der Familienversicherung profitieren können. Durch die Familienversicherung ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer seinen Ehepartner ohne Einkommen, sowie die Kinder kostenfrei mitversichern kann.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele Arbeitnehmer aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht eine Pflichtversicherung. Dabei erhalten die Versicherten verschiedene Versicherungsunternehmen zur Auswahl. Diese unterscheiden sich in den Leistungen und im Service, jedoch nicht im Grundbeitrag. So ist der Versicherungsbeitrag für alle gesetzlich Versicherten seit dem Jahre 2009 gleich hoch. Im Januar 2011 wurde der allgemeine Beitragssatz auf 15,5 Prozent festgelegt. Allerdings beteiligt sich bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeber am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, so dass der Arbeitnehmer einen Anteil in Höhe von 8,2 Prozent bezahlt. Daneben kann die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten auch einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag verlangen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die Höhe des Einkommens den Beitrag. Dadurch müssen Versicherte mit einem hohen Einkommen auch mit hohen Beiträgen rechnen. Jedoch gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,50 Euro (Stand: Januar 2011) nicht für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird.
Neben dem Versicherungsbeitrag müssen gesetzlich Versicherte noch mit weiteren Kosten rechnen. Diese entstehen beispielsweise bei jedem ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal durch die zehn Euro Praxisgebühr. Auch bei einem Aufenthalt im Krankenhaus fallen pro Kalendertag zehn Euro an. Allerdings ist diese Gebühr auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Bei Rehabilitationsmaßnahmen müssen Versicherte während der gesamten Dauer zehn Euro je Kalendertag bezahlen. Ein weiterer Kostenfaktor stellt für gesetzlich Versicherte die Zuzahlung zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln dar, denn beim Einlösen eines Rezeptes müssen Versicherte sich mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen. Allerdings liegt der Mindestzuzahlungsbetrag bei fünf und der Höchstbetrag bei zehn Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht lediglich in Einzelfällen, im Rahmen der Härtefallregelung, dass der Versicherte von Zuzahlungspflicht befreit wird. Dazu müssen die Zuzahlungen die zumutbare Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent gemessen am Jahresbruttoeinkommen übersteigen. Bei chronisch Kranken liegt diese Belastungsgrenze bei einem Prozent.